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Vorwort * 

In der Zeit vom Januar bis Februar 2012 fand eine Welle von Verhaftungen arabischer Aktivisten in der Provinz Khuzistan im Südwesten Irans statt. Allein in der Stadt Susa wurden mehr als 30 Personen, die zum Boykott der iranischen Parlamentswahlen am 2. März 2012 aufgerufen hatten, vom Geheimdienst der Islamischen Republik  verhaftet. Kurz nach der Festnahme von insgesamt 60 Aktivisten in der Provinz Khuzistan berichteten Quellen, die den Familien der Verhafteten nahestanden, dass mindestens zwei dieser Oppositionellen aufgrund von Folterungen in der Haftanstalt gestorben sind. Die schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte arabischer Häftlinge, die Nachrichtensperre, die offizielle iranischer Agenturen über die Ereignisse in Ahwas verhängt hatten, sowie die Tatsache, dass die Familien der Verhafteten keine Nachrichten über deren Schicksal erhielten, bewogen unsere NGO „Justice for Iran“ eigene Nachforschungen anzustellen. Aufgrund dessen haben wir eine Erklärung und einen Bericht über die Haftbedingungen der arabischen Gefangenen sowie über die juristische Immunität der Auftraggeber und Tatbeteiligten im Fall der beiden getöteten Häftlinge veröffentlicht. [1]

Human Rights Watch hat in einem ausführlichen Bericht die Festnahme von mehr als 65 Arabern durch iranische Geheimdienstagenten bestätigt und die Offiziellen aufgefordert, den Tod der beiden Häftlinge zu untersuchen. [2]

Kurz nach Veröffentlichung dieser Berichte sendete Press TV im Zuge des weitreichenden Medienechos eine Reportage mit Interviews mit einigen der Verhafteten, deren Aufenthaltsort sogar den Familienangehörigen seit über zwei Monaten unbekannt gewesen war. Press TV bezeichnete diese Häftlinge nicht nur als Terroristen, sondern versuchte auch, die Berichte der Menschenrechtsorganisationen und -aktivisten, unter anderem von „Justice for Iran“ über die Ermordung der Verhafteten als unglaubwürdig darzustellen.  Unsere nachfolgenden, separat veröffentlichten Recherchen haben gezeigt, dass Press TV sich an der Verletzung der Rechte der Inhaftierten beteiligt hatte.[3]

Diese Sendung hat uns auch daran erinnert, dass Press TV seit seiner Gründung im Jahr 2007 fortlaufend versucht hat, Menschenrechtsaktivisten als Terroristen oder Unterstützer terroristischer Operationen zu brandmarken und deren Bemühungen um die Dokumentation und Information über Menschenrechtsverletzungen in Iran in Zweifel zu ziehen. Dieser Fernsehsender hat als Propagandaorgan der Islamischen Republik nicht nur die Richtlinien journalistischer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit wiederholt verletzt, sondern auch den Personen und Institutionen, über die er in diversen Sendungen Diffamierungen und Unwahrheiten verbreitet hatte, das international anerkannte Recht auf Gegendarstellung verwehrt. Hinzu kommt, dass zahlreiche Personen, die in den Sendungen von Press TV diffamiert wurden, entweder im Gefängnis sind und sich nicht selbst verteidigen können, oder aus Gründen der persönlichen Sicherheit gezwungen sind zu schweigen. Aufgrund der engen Zusammenarbeit von Press TV mit den Sicherheitskräften und Nachrichtendiensten der Islamischen Republik  haben sogar manche im Ausland lebende Iraner, deren professionelles Prestige oder Privatsphäre durch diesen Sender verletzt wurden, aus Furcht vor ihrer eigenen Verfolgung im Ausland oder der Verfolgung ihrer Familienmitglieder in Iran auf eine Klage oder gar jegliche Kontaktaufnahme mit Press TV verzichtet.

Bei seiner Gründung hatte Press TV erklärt, er wolle „die Stimme der Stimmlosen“ sein, nach knapp 5 jähriger Laufzeit erscheint es aber notwendig, das Verhalten dieses Senders im Hinblick auf die Verletzung der Rechte jener Personen zu untersuchen, die tatsächlich keine Stimme besitzen. Außerdem müssen dieser Sender als juristische Person sowie sämtliche Verantwortlichen als natürliche Personen angesichts der Verletzung der Menschenrechte iranischer Staatsbürger vor einem weltweiten Publikum ohne Anspruch auf Immunität zur Rechenschaft gezogen werden. Aus diesem Grund hat „Justice for Iran“ umfassende Recherchen über die von Press TV begangenen Fälle von Menschenrechts- und Medienrechtsverletzungen in Europa eingeleitet.

Methodik der Recherchen

Für diese Recherchen haben wir die unterschiedlichen Programmformate von Press TV, insbesondere „Iran Today“ einem sorgfältigen Monitoring unterzogen. Abgesehen von den gesendeten Inhalten waren uns auch die Hintergründe der erwähnten Programmformate wichtig. Deshalb haben wir mit 8 Personen, deren Rechte durch Press TV verletzt worden sind, oder mit deren Angehörigen ausführliche Interviews durchgeführt. Zugleich haben wir die Berichte und Beiträge zu Press TV sorgfältig studiert und die Richtigkeit der darin enthaltenen Behauptungen anhand anderer Quellen oder Informanten überprüft. Darüber hinaus haben wir den Inhalt einiger Beschwerden, die bei der britischen Regulierungsbehörde Ofcom gegen Press TV eingereicht wurden, insbesondere die Klageschrift des iranisch-kanadischen Journalisten Maziar Bahari begutachtet. Für diese Recherche wurden außerdem die Anzeigen von vier weiteren Personen gegen Press TV benutzt.

Unsere Nachforschungen zu Press TV sind noch nicht abgeschlossen, da jedoch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) ihre Untersuchungen zum Thema Press TV am 24. April 2012 beginnen wird, veröffentlichen wir an dieser Stelle die Ergebnisse unserer bisherigen Recherchen.

Über „Justice for Iran“

„Justice for Iran“ [4] ist eine gemeinnützige Nichtregierungsorganisation, die im Juli 2010 gegründet wurde. Diese Organisation versucht durch die Dokumentation der Fälle von Menschenrechtsverletzungen, Sammlung von Informationen und eigenen Recherchen sowie unter Zuhilfenahme von internationalen juristischen und politischen Mechanismen die Immunität von Offiziellen aufzuheben, die an systematische Menschenrechtsverletzungen in Iran beteiligt sind, um sie zur Rechenschaft zu ziehen.

Über Press TV

Press TV ist ein englischsprachiger, 24stündig operierender Fernsehnachrichtensender im Besitz der Islamischen Republik. Er begann seine Tätigkeit am 7. Juli 2007 und wird seither von Mohammad Sarafraz, dem Auslandsvertreter des Rundfunks der Islamischen Republik Iran (IRIB) geleitet. Herr Sarafraz ist über dies kürzlich von Ayatollah Khamenei, dem Obersten Führer der Islamischen Republik, zum Mitglied des „Hohen Rats des Cybersphäre“ ernannt worden. [5] Dieser Rat soll sämtliche Netzaktivitäten in Iran kontrollieren.

Laut Webseite von Press TV befindet sich die Hauptredaktion dieses Senders in Teheran.[6] Dennoch ist in Großbritannien eine Firma namens Press TV Ltd.[7] eingetragen, deren derzeitige rechtliche Verbindung zum Fernsehsender Press TV weiterer Recherchen bedarf.[8] Die britische Regierung hat die Konten dieser Firma aufgrund ihrer direkten Verbindung zu Press TV gesperrt[9], dennoch setzt eine Gruppe namens Londoner Team von Press TV ihre Tätigkeit in diesem Land weiter fort.[10]

Außerdem muss geprüft werden, ob die Programme dieses Senders aus Teheran tatsächlich über die 14 Satelliten verbreitet werden, die ihm derzeit als Host dienen.

Nachdem Press TV das Bußgeld im Zuge der Klage des iranischen Journalisten Maziar Bahari nicht gezahlt hatte, hat die britische Regulierungsbehörde Ofcom[11] diesem Sender im Januar 2012 die Sendelizenz entzogen, zumal die Kontrolle seiner Inhalte in Teheran erfolgt. Infolgedessen wurde dieAusstrahlung der Programme dieses Senders über Sky Satellite beendet. Am 3. April 2012 erklärte der Betreiber von SES Astra, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) habe beschlossen, die Ausstrahlung der Programme von Press TV zu beenden.[12] Dessen ungeachtet werden die Programme dieses Senders noch über 14 Satellitenbetreiber, unter anderem über Eutelsat, Hotbird, Intelsat und Galaxy in verschiedenen Teilen der Welt verbreitet.[13]

1.    Einige Beispiele für die Menschenrechts- und Medienrechtsverletzungen von Press TV

Press TV hat in mehreren Fällen Interviews mit politischen Gefangenen gesendet, die in Wahrheit keine Interviews im journalistischen Sinne, sondern „Geständnisse unter Repressionen und Folter“ sind. Aufgrund glaubwürdiger Berichte sowie den Zeugenaussagen und Dokumenten, die „Justice for Iran“ beschaffen konnte, wurden die Gefangenen in allen Fällen, deren Details im Folgenden beschrieben werden, im Gefängnis gezwungen, sich vor die Kamera zu setzen, wobei man ihnen mit unterschiedlichen Methoden vorgeschrieben hat, was sie zu sagen hätten. Dies erfolgte unter Repressionen, zum Teil sogar unter schwerer Folter und zu einem Zeitpunkt, an dem die Häftlinge noch nicht vor Gericht erschienen und verurteilt worden waren. In den meisten Fällen waren die Verhörbeamten anwesend, teilweise wurden die Interviews von diesen und nicht von den Reportern von Press TV durchgeführt. In keinem der folgenden Fälle wurde das Einverständnis der Gefangenen, ob mündlich oder schriftlich, zur Ausstrahlung des Interviews via Press TV eingeholt.  In den meisten Fällen wurde dem Häftling erklärt, die Aufzeichnung erfolge zu internen Zwecken oder zu Recherchezwecken und würde nicht gesendet. Dazu sei angemerkt, dass die politischen Gefangenen in Iran aufgrund der herrschenden Verhältnisse außerstande sind, sich gegen die Verbreitung ihrer Fotos oder Interviews zur Wehr zu setzen[14]. Außerdem sind die Grundrechte dieser Personen in punkto Schutz der Privatsphäre, Recht auf Gegendarstellung und Menschenwürde in zahlreichen Fällen von Press TV verletzt worden.

Einer dieser Fälle ist der des iranisch-kanadischen Journalisten Maziar Bahari, der auf dem Höhepunkt der Proteste gegen die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl am 21. Juni 2009 verhaftet wurde. In einem Interview, das im Juli 2009 von Press TV ausgestrahlt wurde, erklärte er, dass er seinen Film über den Beschuss der Demonstranten von einem Stützpunkt der Bassidsch-Milizen am 15. Juni (25. Khordad) dem britischen Sender Channel 4 ausgehändigt hätte[15].

Maziar Bahari, dem nach der Freilassung auf Kaution glücklicherweise die Ausreise nach Großbritannien gelungen ist, hat in mehreren nachfolgenden Interviews berichtet, sein Geständnis im Fernsehen sei unter physischer und psychischer Folter, inklusive Todesdrohungen, zustande gekommen. Er hat daraufhin bei der britischen Regulierungsbehörde Ofcom Klage gegen Press TV eingereicht. Im Mai 2011 hat Ofcom der Klage Maziar Baharis stattgegeben. Da Press TV nicht den Nachweis erbringen konnte, dass der Journalist die Veröffentlichung dieses Interviews bewilligt hatte, verurteilte Ofcom den Sender zur Zahlung einer Geldstrafe von 100.000 Pfund. Die Nichtzahlung dieser Geldstrafe war letztlich einer der Gründe, weshalb Ofcom in einem weiteren Beschluss vom Januar 2011 Press TV die Sendelizenz entzogen hat[16].

Zahlreiche weitere Gefangene, deren unter Folter erzwungenen Geständnisse Press TV ausgestrahlt hat, sind jedoch noch immer in Haft oder leben in Iran und haben deshalb nicht die Möglichkeit, Klage zu erheben, um über die wahren Hintergründe der „Dokumentationen“ von Press TV zu berichten.

  1. 1.      Loghman und Zanyar Moradi

Loghman und Zanyar Moradi, 29 und 22 Jahre, wurden im August 2009 unter dem Vorwurf der Ermordung des Sohnes des Freitagspredigers der Stadt Mariwan, in der vorwiegend Kurden leben, sowie von zwei weiteren Personen verhaftet. Ahmed Shaheed, der UN-Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte in Iran, hat am 12. März 2012 in der öffentlichen Sitzung der UN-Menschenrechtskommission folgende Erklärung abgegeben: „Loghman und Zanyar Moradi haben die ersten 9 Monate ihrer Haftzeit ohne Anklageerhebung in Einzelzellen verbracht. Nachdem man sie schwer gefoltert und mit Vergewaltigung bedroht hatte, waren sie gezwungen, die Ermordung des Sohnes des Freitagspredigers zu gestehen. Für diese Anschuldigung liegt kein glaubhafter Beweis vor, und die beiden hatten keinen Zugang zu einem Anwalt. Beide sind zur Hinrichtung in der Öffentlichkeit verurteilt worden.[17]

Aufgrund der Aussage des Zeugen A[18], einem Angehörigen dieser beiden Gefangenen, haben die Beamten des Geheimdienstes von Sanandadsch nach Anwendung schwerster Folter und der Androhung von Vergewaltigung Loghman und Zanyar Moradi gezwungen, die von ihnen vorbereiteten detaillierten Ausführungen zur Ermordung des Sohnes des Freitagspredigers und von zwei weiteren Personen als ihre eigenen Geständnisse abzuschreiben und diese durch Unterschrift und Fingerabdruck zu bestätigen. Die beiden Häftlinge wurden außerdem zu dem Geständnis gezwungen, Mitglieder einer oppositionellen Gruppe (Komeleh) zu sein. Als Beispiel für die erfolgten Folterungen sei erwähnt, dass man die beiden während der Verhöre gezwungen hat, statt auf einem Stuhl auf einer Flasche zu sitzen.

Etwa 4 Monate später wurden Loghman und Zanyar Moradi erneut gefoltert, damit sie dieselben Einzelheiten, die sie in ihren Geständnissen niedergeschrieben hatten, bei der Sitzung vor einer Filmkamera zu wiederholen, die sehr wahrscheinlich ebenfalls im Gebäude der Geheimdienstbehörde stattgefunden hat[19]. Vor Betreten des Filmraums hatte der Verhörbeamte die beiden darüber informiert, welche Fragen man ihnen stellen würde und welche Antworten sie geben müssten, anschließend wurden sie separat gefilmt.

Eine Szene aus der Sendung von Press TV, in der Gesicht und Name von Zanyar Moradi deutlich gezeigt werden

Zuvor hatten die Geheimdienstbeamten Loghman Moradi damit gedroht, dass man seine Angehörigen ebenfalls verhaften würde und ihn gezwungen, selbst dem Freitagsprediger von Mariwan zu sagen, er hätte seinen Sohn ermordet. Zeuge A zitiert Loghman Moradi wie folgt: „Damit ich zum Freitagsprediger gehe, haben sie mich zwei, drei Tage lang ausgepeitscht, aber ich habe mich geweigert. Dann haben sie in meiner Anwesenheit bei mir zuhause angerufen und zu meiner Familie gesagt, sie dürfe das Haus nicht verlassen. Daraufhin haben sie zu mir gesagt, dass sie meine Familie hierher bringen würden, falls ich dem Freitagsprediger nicht das Gewünschte sagen würde. Ich habe notgedrungen eingewilligt. Wir sind zum Haus des Freitagspredigers gegangen und haben uns hingesetzt. Dann sagte der Freitagsprediger, Das sind die Verwandten der drei Getöteten. Und ich sagte, Wir haben einen Fehler begangen. Das war das, was man von mir verlangt hatte.

Ich habe alles wie ein Roboter getan. Die Geheimdienstbeamten sagten, sie hätten bei dem Freitagsprediger eine Fernsehkamera installiert, du musst dich zu ihm setzen. Sie haben auch ein Mikrofon an mir befestigt. Sie sagten, diese Aufnahme ist für uns selbst, die bleibt in deiner Akte. Ich wusste überhaupt nicht, dass man sie senden würde. Insgesamt hat es ein paar Minuten gedauert, dann haben wir das Haus verlassen. Ich dachte nur an mein Unglück und das der drei Familien, wir waren alle Opfer eines politischen Komplotts geworden, und ich weinte… Ich wusste gar nicht, dass es einen Fernsehsender namens Press TV gibt. Wir waren überhaupt nicht darüber informiert, dass man diese Filme über einen Satelliten senden würde. Sie hatten uns nur gesagt, dass sie diese Filme auf einer CD speichern und zu unseren Akten legen würden.“

Szenenausschnitt der Dokumentation „Exclusive“  mit Loghman Moradi im Haus des Freitagspredigers von Mariwan, die von Press TV ausgestrahlt wurde 

Die Szenen von Loghmans Anwesenheit im Haus des Freitagspredigers und seine Aussagen, die er unter dem Druck der Geheimdienstbeamten gemacht hatte, wurden am 12. November 2010 als Teil des Dokumentarfilms „Exclusive“ zusammen mit den gefilmten Geständnissen der beiden von Press TV ausgestrahlt. Press TV hat nicht nur das Einverständnis der Loghman und Zanyar Moradi zur Ausstrahlung dieser Interviews (Geständnisse) nicht eingeholt, beide waren auch nicht über deren Ausstrahlung informiert[20]. Abgesehen davon können die Betroffenen solange sie in Haft sind, von den Geheimdienstbeamten unter denselben Umständen wie bei den Interviews zur Abgabe einer Einwilligungserklärung genötigt werden.

Der Sender Press TV, dessen Programme laut eigenen Angaben auch aus Iran gesendet werden[21], ist als Abteilung des Rundfunks der Islamischen Republik zur Einhaltung der Landesgesetze verpflichtet. Nach iranischem Gesetz ist die Veröffentlichung der Namen oder gar der Identitätsmerkmale von Personen, deren Verurteilung noch nicht feststeht, durch die Medien verboten. Bei Zuwiderhandlung kann das betreffende Medium wegen Verleumdung angeklagt und verurteilt werden (§188, Abs. 1 des Zivilprozessrechts bezüglich Strafsachen für ordentliche und Revolutionsgerichte)[22].

Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet ebenfalls dieses Recht.[23] In der Gesetzgebung vieler anderer Länder, darunter Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland entspricht die bildliche Darstellung und Verbreitung der Identität eines Angeklagten gleichfalls einem unrechtmäßigen Eingriff in die Privatsphäre, weil sie seine Rückkehr in die Gesellschaft beeinträchtigen.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erkennt dieses Recht ebenfalls an. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Grundrecht im Fall „Lebach“, einer Person, deren Namen als Komplize in einem Mordfall veröffentlicht worden ist, wie folgt kommentiert und dem Betroffenen Recht gegeben:

Rundfunkfreiheit und Persönlichkeitsrecht sind in Deutschland gleichrangige Grundrechte. Im Konfliktfall werden beideVerfassungswerte durch das Gericht möglichst zum Ausgleich gebracht. Wenn dies nicht gelingt – wie im vorliegenden Fall -, dann entscheidet das höchste deutsche Gericht, welches Interesse im Einzelfall zurückzutreten hat. Hierbei werden beide Grundrechte in ihrer Beziehung zur Menschenwürde als dem Mittelpunkt des Wertesystems des deutschen Grundgesetzes betrachtet.“

  1. 2.      Zeuge B

Zeuge B, der unter dem Vorwurf der Zusammenarbeit mit einer oppositionellen Kurdenpartei im Jahr 2007 verhaftet und am Ende zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, berichtete nach seiner Flucht während eines Hafturlaubs im Interview mit einem Lokalsender im irakischen Kurdistan, dass man ihn gemeinsam mit 24 anderen kurdischen politischen Aktivisten zur Geheimdienstbehörde vorgeladen hatte.  Nach der Drohung des Verhörbeamten, seine Haftstrafe in die Todesstrafe umzuwandeln, falls er nicht vor der Kamera ein Geständnis ablegen würde, war er gezwungen, ein Interview zu geben. In dem Interview, das er freiwillig außerhalb Irans  gegeben hat, erklärte er, dass man bei dem anderen Interview in der Geheimdienstbehörde von Sanandadsch all das, was der Verhörbeamte von ihm verlangt hatte, auf eine Wand geschrieben und die Filmkamera vor ihm aufgebaut hätte, worauf er den Text von der Wandabgelesen hätte. Aus diesem Grund ist während des gesamten Interviews sein Kopf nach oben gerichtet.

Sein Interview wurde zusammen mit denen von einigen anderen 24 politischen Aktivisten in einer Sendung von Press TV ausgestrahlt.

Sämtliche Informationen über diesen Zeugen und die Dokumente zu den erwähnten Behauptungen sind zu seiner Sicherheit in Gewahrsam von „Justice for Iran“ und werden, falls erforderlich, nur vertrauenswürdigen juristischen Institutionen ausgehändigt.

 Foto von Mokhtar Zarei in einer Sendung von Press TV über die PJAK-Partei

Der kurdische Rechtsanwalt Mokhtar Zarei, der in dieser Sendung Press TV als politischer Analyst ein Interview gegeben hatte, hat nach deren Ausstrahlung folgenden Protestbrief an den Fernsehsender geschrieben:

„Wie Ihnen bekannt, handelte eine Ihrer Sendungen im Bereich „Iran Today“ von Kurdistan. Angesichts der Tatsache, dass ein Teil meines Interviews in dieser Sendung ausgestrahlt wurde, bitte ich Sie, folgende Fragen zu Unstimmigkeiten beantworten. In der Hoffnung, dass sich nach Klärung dieser Unstimmigkeiten die Möglichkeit zu einer erneuten und besseren Zusammenarbeit ergibt.

1 – Das Hauptthema dieses Gesprächs war der Terrorismus, wobei ich die Fragen Ihres Reporters mit ausführlichen  Erläuterungen zuden Freiheitsbewegungen und deren Recht auf Selbstbestimmung gemäß internationalen Konventionen sowie dem grundlegenden Unterschied zum Terrorismus beantwortet habe. Leider hatte man in Ihrer Sendung das Hauptthema dieses Gesprächs eliminiert, und es war lediglich der Abschnitt über die PJAK und die Volksmudschahedin zu sehen, zumal in willkürlichen Auszügen, was den ethischen Grundsätzen der Berichterstattung zutiefst widerspricht.

2 – In dieser Sendung haben Sie Geständnisse von Personen verbreitet, die bisher noch nicht vor Gericht gekommen sind und in den Einzelzellen des Geheimdienstes einleitenden Verhören unterzogen werden. Demzufolge ist die Ausstrahlung dieser Geständnisse gesetzeswidrig und widerspricht islamischen Geboten. Viele Kritiker behaupten, dass diese Geständnisse unter unnatürlichen Umständen und unter Zwang stattgefunden haben, wobei viele der Betroffenen keinerlei Rolle bei den Bombenattentaten gehabt haben, sondern unter dem Vorwand des Umweltschutzes (!) verhaftet worden sind.Ich kann diese Geständnisse weder bestätigen noch dementieren, fordere jedoch eine faire und öffentliche Gerichtsverhandlung in Anwesenheit von unabhängigen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten, weil man andernfalls den Kritikern Recht geben muss.

3 – Es wäre besser gewesen, wenn Sie mich vor dem Interview über die Gestaltung der Sendung und insbesondere über deren Zusammensetzung informiert hätten, weil es üblich ist, den Interviewten davon in Kenntnis zu setzen. Obwohl ich nur für meine eigenen Aussagen verantwortlich bin, hätte ich,falls vorab über die Einzelheiten informiert, die Einladung zu diesem Interview nicht angenommen.

Hochachtungsvoll
Mokhtar Zarei“

Press TV hat dieses Schreiben und die betreffenden Fragen nie beantwortet und demzufolge das Recht auf Gegendarstellung des Interviewten verletzt.

Zweiten Teil des Berichts hier nachlesen …


[1] Justice For Iran: Call-to-Action for Identifying those Responsible for the Murder of the Detainees in Khuzistan http://justiceforiran.org/ahvaz/?lang=en und Those Responsible for the Death of Detainees in Khuzistan Enjoy Impunity http://justiceforiran.org/khuzestan2/?lang=enhttp://justiceforiran.org/khuzestan2/

[3] Der Fernsehsender Press TV verletzt die Rechte der Häftlinge von Khuzistan http://justiceforiran.org/presstv-khuzestan/

[8] Bis zum Januar 2011, als die Lizenz für Press TV in Großbritannien annulliert wurde, war diese Firma Inhaberin einer Lizenz und hat ihre Medienaktivitäten in Großbritannien fortgesetzt.

[11] Unabhängige Wettbewerbs- und Überwachungsbehörde der britischen Medienindustrie.

[14] Für weitere Informationen zur Lage der politischen Gefangenen in Iran siehe den neuesten Bericht des UN-Sonderberichterstatters zur Situation der Menschenrechte in Iran: http://justiceforiran.org/english-report-of-the-special-rapporteur-on-the-situation-of-human-rights-in-the-islamic-republic-of-iran-6-march-2012/?lang=en

[18] Die vollständigen  liegen Justice for Iran vor und können, falls erforderlich, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen und Dokumentenden betreffenden juristischen Institutionen vorgelegt werden.

[19] Da Loghman und Zanyar Moradi mit verbundenen Augen in das Gebäude und den betreffenden Raum geführt worden sind, können sie nicht mit hundertprozentiger Sicherheit bestätigen, dass die Filmaufnahmen im Gebäude der Geheimdienstbehörde von Sanandadsch stattgefunden haben, das heißt an dem Ort, an dem sie inhaftiert waren.

[20] Diese Dokumentation ist auf dem YouTube-Kanal von Press TV unter folgender Internetadresse abrufbar, Minute 5:45 bis 8:01 http://www.youtube.com/watch?v=KtwD4odmNgc&list=PLB44834DAB7FA4029&index=80&feature=plpp_video

Außerdem unter folgender Internetadresse, Minute 00:01 bis 1:17 http://www.youtube.com/watch?v=Qij5lawbWbQ&list=PLB44834DAB7FA4029&index=79&feature=plpp_video

* Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Justice for Iran und besonderem Dank an Shadi Amin.


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